Isolierte Befreiung; Errichtung einer begrünten Winkelstützmauer aus Betonsteinelementen zur Hangabsicherung auf FlNr. 409/12, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung hat mit Freistellungserklärung vom 20.11.2020 die Freistellung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück FlNr. 409/12, Gem. Bürglein, erklärt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ wurden dabei eingehalten. Gem. Bauvollendungsanzeige wurde das Bauvorhaben im November 2021 fertiggestellt.
Die Antragsteller beantragen nun zur südlichen Handabsicherung die Errichtung einer Winkelstützmauer aus Betonsteinelementen. Entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die Ausführung mit Betonsteinelementen („L-Steine“) mit einer Höhe bis zu 1,6 m erfolgen. Zulässig wäre nach Ziff. 8.2 des Bebauungsplanes eine Abtreppung mit max. 0,40 m hohen Elementen. Begründet wird der Antrag auf isol. Befreiung damit, dass nicht zu viel Grundstücksfläche verloren gehen sollte.
Aus Sicht der Bauverwaltung bestehen grundsätzlich auch andere Möglichkeiten der Hangsicherung.  Nach Ziff. 6.2 der Begründung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ sind die Festsetzungen bzgl. der Geländemodellierung zur notwendigen Integration des Baugebietes in das Orts- und Landschaftsbild vorgenommen worden. Es handelt sich bei den Festsetzungen daher um Grundzüge der Planung. Insbesondere war mit dieser Festsetzung auch beabsichtigt, eine zu starke Terrassierung der Grundstücke zu vermeiden.
Bisher wurden für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Befreiungen erteilt. Die Bauverwaltung empfiehlt auch hier, der beantragten Befreiung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt die isolierte Befreiung für die Errichtung einer Winkelstützmauer mit einer Höhe von bis zu 1,60 m Höhe auf dem Grundstück FlNr. 409/12, Gemarkung Bürglein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr