Fanclub Heilsbronner Clubberer 2000; Verwendung des Stadtwappens


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.05.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Heilsbronner Clubberer beantragten mit Schreiben vom 27.04.2015 (s. Anlage) einen Zuschuss zur Beschaffung einer Fahne im Wert von ca. 1.000,00 €.
Diese Fahne wird eine von 8 Schwenkfahnen sein, die beim Einlaufen der Mannschaften und bei jedem Tor des Clubs in der Nordkurve im Stadion geschwenkt werden. Die Fahnen werden im Stadion des 1. FCN aufbewahrt.
Eine Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien der Stadt ist nicht möglich.
Es ist beabsichtigt, das städt. Wappen auf der Fahne verwendet werden. Grundsätzlich ist jede Verwendung von gemeindlichen Hoheitszeichen nur mit Genehmigung der Gemeinde zulässig.
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt Heilsbronn. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1238 vom 14.07.2010 wurde festgelegt, dass eine Fahne mit dem Wappen der Stadt nicht jedermann zur Herstellung und zur freien Verfügung freigegeben wird.
Gründe für eine Genehmigung können sein, dass die Verwendung des Wappens dem Ansehen der Stadt Heilsbronn dient und die Stadt Heilsbronn dadurch nach Außen präsentiert wird. 
Aus Sicht der Verwaltung kann eine negative Außendarstellung der Stadt Heilsbronn nicht ausgeschlossen werden, auch wenn in der Regel der positive Werbeaspekt überwiegen wird.

Beschluss

Den Heilsbronner Clubberern wird keine Genehmigung zur Verwendung des Heilsbronner Wappens erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 01.07.2015 17:37 Uhr