Fischwirtschaftsgebiet "Karpfenland Romantisches Franken"; Neue Förderperiode im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF); Vorstellung und ggf. Beschlussfassung zur Bewerbung im Bereich Teichwirtschaft und Tourismus


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.05.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vom Fischereiwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken“ wurde wegen der Attraktivität der kommenden Förderperiode bis 2020 die Anfrage gestellt, ob sich die Stadt Heilsbronn hier entsprechend mitbewerben möchte.

Bei einer Sitzung der Teichgenossenschaft im Gasthaus Spelter wurde von Herrn Hausmann der Vorschlag zu der Förderperiode im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in Bezug auf die Historie der Karpfen im Bereich des Klosters Heilsbronn angesprochen.
Vom damaligen Heilsbronner Kloster ausgehend hat die Karpfenteichwirtschaft im westmittel-fränkischen Raum ihre Bedeutung erlangt. Entsprechendes altes Kartenmaterial hat ergeben, dass immer noch Reste wie. z.B. Dämme und Wehranlagen aus dem 16. Jahrhundert erhalten sind.

Nach Rücksprache mit dem Leiter Herrn Thomas Merkel, „Operative Gruppe“ im Fischwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken müssten für eine mögliche Förderung eine grobe Projektidee mit Skizze und Beschreibung bis 31. Mai 2015 bei ihm eingehen. Nach entsprechender Prüfung wird dann die Auswahl getroffen, welche Projektideen im Fischereiwirtschaftsgebiet „Karpfenland Romantisches Franken“ gemeldet werden.

Der Fördersatz beträgt i.d.R. bis zu 75 % der Nettokosten.

Seitens der Verwaltung wird die Meinung vertreten, dass diese Projektidee als eine Möglichkeit der indirekten Werbung für Heilsbronn genutzt werden könnte. Auch künftige, jährlich wiederkehrende Werbemaßnahmen (Inserate, Prospekte etc.) würden ab einem förderfähigen Betrag von 3.000 € mit dem Fördersatz gefördert werden.

Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat in Abstimmung mit dem Sachgebiet Planen und Bauen eine erste Projektskizze erarbeitet. Die Schwerpunkte sind in der Projektskizze (siehe Anlage) enthalten.

Kosten:
Nach ersten Skizzen eines Karpfenpavillons kann man zwar noch keine genaue Kostenschätzung mit Fundamenten, Ausstattung und Nebenkosten beziffern. Seitens der Bauverwaltung ist hier mit Kosten von bis zu 60.000 € brutto zu rechnen. Erst nach einer Beauftragung zur Planung des Karpfenpavillons kann man die Baukosten entsprechend darstellen. Dieses sollte erst nach Zusage der Förderung erfolgen.
Beispiel Förderung:
Max. Kosten eines Karpfenpavillon von 60.000 €. Abzüglich einer Förderung in Höhe von ca. 37.800 € würde der städt. Haushalt mit 22.200 € belastet werden.

Seitens der Verwaltung kann aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keine Empfehlung für einen Antrag zur ersten Projektidee für die Förderperiode im EMFF ausgesprochen werden.

Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, kostengünstige Ideen zur Umsetzung auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.07.2015 17:37 Uhr