Corona-Regelungen in den städt. Kindertagesstätten; Aktueller Stand


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.02.2022 ö vorberatend 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach dem Newsletter des Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gilt u.a. Folgendes zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Quarantäneregelungen:
Häufung von Infektionsfällen
Von einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, aufgrund einer positiven Testung auf Sars-CoV-2 die Einrichtung nicht besuchen. Auf die Testart kommt es dabei nicht an. Dazu zählen auch Kinder, die aufgrund eines positiven Selbsttests die Einrichtung aktuell nicht besuchen können. Entscheidend ist, dass die Einrichtung Kenntnis von dem positiven Test hat.

Gruppenschließung bei Häufung von Infektionsfällen
Im Falle einer Häufung von Infektionsfällen soll der Träger die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage (Wochenende und Feiertage zählen mit) schließen. Die Entscheidung trifft der Träger, er kann diese jedoch auf die Einrichtungsleitung übertragen. Die Gruppenschließung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vom Träger oder ggf. der beauftragten Leitung der Einrichtung anzuzeigen. Die Gruppenschließung hat keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.

Die städt. Kindertagesstätten wurden informiert, dass die „Soll“-Bestimmung so durch die Einrichtungsleitungen umzusetzen ist.
Mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme.

Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr