Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gem. Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens wurde in der Stadtratssitzung vom 10.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die Bewässerung durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen ist. Als weitere Auflage wurde beschlossen, dass eine Grundwasserentnahme nicht erfolgen darf.
Mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 06.04.2022 wird nunmehr mitgeteilt, dass zu dem Bauvorhaben umfangreiche Untersuchungen, auch des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, erfolgt sind. Darin wird festgestellt, dass durch das Auffangen des Niederschlagswassers die Grundwasserneubildung also vermindert werden kann, was sich nachteilig, wie auf naheliegende Weiher und evtl. vorhandene Quellen, auswirken kann.
Es wird dann von dortigen Stellen aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach einer weiteren detaillierten Untersuchung durch das WWA Ansbach (Stellungnahme WWA Ansbach vom 28.02.2022) als unwahrscheinlich erachtet, dass durch die möglicherweise verminderte Grundwasserneubildung öffentliche Belange diesem beantragten Bauvorhaben entgegenstehen, weil das geforderte Mindestmaß an Gewässerschutz (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) weiterhin gewährleistet sei.
Darüber hinaus wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Einschätzung gebeten, welcher Bewässerungsbedarf für die Erweiterung des Gewächshauses entstünde. Für die Gesamtbewässerung der Treibhausanlage wird nun ein Wasserbedarf von 60.000 bis 80.000 m³ angenommen, womit die Wasserversorgung durch das Auffangbecken nach Einschätzung der vorgenannten Stellen gesichert wäre, obwohl das Regenauffangbecken nach Antragsunterlagen doch nur 50.000 m³ umfasst. Laut der vorgenannten Berechnung des Landratsamtes Ansbach (60.000 bis 80.000 m³) wäre dies dann wohl nicht ausreichend dimensioniert und bedürfte nach unserer Einschätzung eventuell einer Anpassung.
Der Stadt Heilsbronn wird nun bis zum 20.05.2022 Gelegenheit eingeräumt über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gemarkung Weißenbronn, wird nach der beantragten Anpassung des Überlaufbeckens erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr