Tektur; Nutzungsänderung von Wohnbereich zu einer Garage/ Fahrradstellplatz auf FlNr. 215/5, Gemarkung Bonnhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant eine Tektur zum Bauantrag 2021/761, Nutzungsänderung von Wohnbereich zu einer Garage/Fahrradabstellplätzen auf Flurnummer 215/5, Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 08.09.2021 bewilligt. Anders als in dem bereits genehmigten Bauantrag ist nun geplant, die ehemaligen Praxisräume nicht zu zwei Wohnungen sondern zu einer Garage/ Fahrradabstellplätzen umzubauen. Die ursprünglich genehmigte Garage (3 Stellplätze) entfällt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig. Von den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze werden 8 nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen Tektur zum Bauantrag 2021/761, Nutzungsänderung von Wohnbereich zu einer Garage/Fahrradabstellplätzen auf Flurnummer 215/5, Gemarkung Bonnhof wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2023 14:00 Uhr