Tektur;
Einfamilienhaus mit Garage und Carport; Änderung der Abmessung der Terrassenüberdachung auf FlNr. 684, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen die Änderung der Abmessung der Terrassenüberdachung von 3 m * 10 m auf 4 m * 5 m auf Flurnummer 684 Gemarkung Weißenbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Eine Terrassenüberdachung wäre gem. Art. 57BayBO bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von maximal 3 Metern verfahrensfrei. Für die geplante Tiefe von 4 m ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung der Abmessung der Terrassenüberdachung von 3 m * 10 m auf 4 m * 5 m auf Flurnummer 684 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2023 14:00 Uhr