Bauantrag
Umbaumaßnahmen im zuge einer Sanierung, sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und 2 Dachgauben
FlNr. 459/1 Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen Umbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung eines Einfamilienhauses sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und zwei Dachgauben auf Flurnummer 459/1 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Der bestehende Dachstuhl soll durch eine neuen mit 45° Dachneigung ersetzt sowie durch eine südliche Dachgaube mit 2,61 m Länge und eine nördliche Gaube mit 7,80 m Länge ergänzt werden. Die bestehende Garage erhält ein Pultdach (5°) mit Trapezblech oder Dachbegrünung. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze sind vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und zwei Dachgauben auf Flurnummer 459/1 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2023 17:03 Uhr