Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 07.10.2020, 24.03.2021 und 22.09.2021 über die Anmietung bahneigener Flächen für voraussichtlich 264 zusätzliche Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn beraten. Zu einem Beschluss kam es bisher wegen der offen gebliebenen Abklärung der Altlastensituation für diese Flächen nicht.
Der seitens der DB am 09.08.2021 vorgelegte Gestattungsentwurf zur Anmietung der betroffenen Flächen wurde bislang nicht unterzeichnet, da entsprechend der Beratung des Stadtrates zunächst eine Anfrage an die DB gerichtet wurde, ob im Bereich der betreffenden Flächen Kenntnisse über vorhandene Altlasten vorliegen oder alternativ der Stadt Heilsbronn die Erlaubnis eingeräumt wird, eigene Untersuchungen im Bereich der betreffenden Flächen vorzunehmen.
Wie bereits dem Stadtrat berichtet, hat die DB hierauf nicht reagiert und stattdessen mit Nachricht vom 13.12.2022 darüber informiert, dass aufgrund der langen Nichtunterzeichnung des Gestattungsvertrages durch die Stadt Heilsbronn eine erneute Flächenprüfung erforderlich werde. Diese Flächenprüfung liegt nun mit Nachricht der DB vom 08.02.2023 vor.
Demnach wäre nunmehr die Realisierung zusätzlicher Fahrradabstellflächen lediglich eingeschränkt nur noch an drei Standorten möglich. Dort könnten noch ca. 171 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Die übrigen, vormals mitgeteilten Flächen scheiden nach Mitteilung der DB teilweise aus, da angabegemäß nunmehr der Eisenbahnverkehr beeinträchtigt oder der Bahnbetrieb gestört werde oder anderweitige Nutzungen der Flächen beabsichtigt wären (s. Anlage 1 Prüfkonzept, Flächenzeichnungen).
Beim Standort B1 stünden nur noch 51 statt 72 Reihenbügel zu Verfügung. Am Standort C1 wären nur noch 48 statt 60 überdachte einseitige- bzw. beidseitige Doppelstockanlagen vorgesehen. Beim Standort A1 und A2 würden sich keine Veränderungen zu den bereits zuvor so vorgesehenen 48 Stellplätzen der überdachten Doppelstockanlage und den 24 Stellplätzen in einer Sammelschließanlage ergeben.
In den beiliegenden Plan- und Bildunterlagen sind die aktuellen Flächen dargestellt. Die Kosten sind deutlich gestiegen: Nur die Lieferkosten für die Fahrradüberdachungen und Ständer nach dem jetzigen Stand ohne Fundamentierungs- und Flächenanpassungsarbeiten belaufen sich auf ca. 367.721 € für 171 Stellplätze (im Schnitt 2.150 €/Stellplatz). Im Jahr 2021 beliefen sich die Gesamtkosten vergleichbar noch bei 298.516 € für 264 Stellplätze (im Schnitt 1.131 €/Stellplatz).
Kosten für Fundamente, Flächenbefestigung und Einzäunung sind mit ca. 60.000 € einzuplanen.
Der Stadt Heilsbronn wurde auf entsprechende Anfrage die Frist zur Rückmeldung zum vorliegenden Flächenprüfkonzept der DB bis zum 31.03.2023 verlängert. Nach unserer Rückmeldung zum Flächenprüfkonzept wird die DB erneut einen Gestattungsvertragsentwurfes zur Anmietung der bahneigenen Flächen durch die Stadt Heilsbronn übersenden. Über diesen wäre gesondert zu entscheiden. Änderungen, wie beispielsweise eine zusätzliche Überdachung, Verschiebung oder Vergrößerung der Flächen, sind dann jedoch nicht mehr kostenfrei möglich und würde eine erneute Prüfung erfordern.
Zur Altlastenfrage liegen auch bis heute keine weiteren Erkenntnisse vor und wurden auch durch die erneute Flächenprüfung nicht vorgelegt. Die Frage wird wohl auch künftig unbeantwortet bleiben, wenn man die bisherige Auskunftsfreude der DB betrachtet. Das Risiko von Altlasten ist jedoch nach wie vor alleine aufgrund der Nähe zu den bestehenden Gleisanlagen bzw. ehemaliger Gleisanlagen vorhanden und muss bedacht werden.
Es ist davon auszugehen, dass der erneute Gestattungsentwurf wohl inhaltlich mit dem bereits vorliegenden aus dem Jahre 2021 übereinstimmt und nur hinsichtlich der angemieteten Flächen angepasst wird. Der Vertragsentwurf wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt, weswegen nicht mit inhaltlichen Änderungen gerechnet wird. Der vorliegende Gestattungsvertragsentwurfes aus 2021 wurde daher der Sitzungsvorlage beigefügt. Gewissheit hierüber haben wir jedoch erst, wenn der neue Gestattungsvertragsentwurf vorliegt.
Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen ist erst nach Abschluss des entsprechenden, noch von der DB zu übersendenden, Gestattungsvertrages möglich. Auch ist ein Förderantrag zu stellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verbesserung der Fahrradabstellsituation am Bahnhof Heilsbronn ist mit dem weiteren Zeitablauf eher dringender geworden, so dass die Verwaltung empfiehlt, heute zumindest eine Zustimmung zum Flächenprüfkonzept der DB zu erteilen. Die Zustimmung zum Gestattungsvertrag würde dann gesondert in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Die Altlastenfrage wird sich nicht vorab klären lassen. Die Stadt Heilsbronn geht also das Risiko ein, auf belasteten Flächen Fahrradabstellanlagen errichten zu wollen. Eine Altlastenerkundung durch uns ist wohl erst mit Baubeginn, insbesondere Fundamentarbeiten, möglich.
Würde man dann Altlasten feststellen, was nach bisherigem Kenntnisstand anzunehmen ist, wäre nach den fachlichen Einschätzungen, welche wohl auch die Stadt Heilsbronn beauftragen und bezahlen müsste, entsprechend zu reagieren.
Zur Beratung und Beschlussfassung.