Weitere Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 (Nr. 1350) zuletzt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) behandelt.
Der Bayer. Städtetag teilte nun mit, dass es ein weiteres Beteiligungsverfahren zu einer neuerlichen Teilfortschreibung des LEP gibt. Äußerungsfrist wäre hierzu bis zum 22.03.2017 möglich. Hier handelt es sich jedoch um nachfolgende Punkte, die nach Einschätzung der Verwaltung keine Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben:
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Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen in § 3 der Verordnung um fünf Jahre.
Hier handelt es sich um eine Übergangsregelung für die Flugplätze München, Nürnberg, Salzburg, Oberpfaffenhofen, Ingolstadt-Manching und Lechfeld.
- Änderung der Zonierung des Alpenplans („Riedberger Horn“).
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Äußerung, weshalb die neuerliche Teilfortschreibung lediglich bekannt gegeben wird.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 15.03.2017 12:21 Uhr