Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2017 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 22.05.2017 vor.
Die anzufertigenden Unterlagen gemäß den Bedingungen und Auflagen des Vorbescheids (Vorbescheid ist im RIS hinterlegt) sind dem Bauantrag noch nicht beigefügt. Sie sollen nach Mitteilung des Planers parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt werden, da die Grenzen der bereits abgemarkten Grundstücke nochmals neu vermessen werden sollen. Es handelt sich insbesondere um die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß der bayerischen Kompensationsverordnung und die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Die fehlenden Unterlagen haben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung durch die Stadt keine Bedeutung.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2017 09:50 Uhr