Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.12.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der letzten Sitzung des Bau und Umweltausschusses und des Stadtrates wurde der zweite Bauantrag für die Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Heilsbronn, Bauhofstraße 24 im Freistellungsverfahren genehmigt.
Nunmehr wurde die Planung erneut zum dritten Mal deutlich überarbeitet und als neuer Bauantrag am 17.11.2017 eingereicht.
Der Antragsteller plant wiederum den Neubau eines Fitnessstudios auf dem genannten Grundstück in der Bauhofstraße mit folgenden Änderungen:
Die Außenabmessungen des Bauvorhabens ändern sich nicht und betragen weiterhin 31,30 m x 31,30 m was eine Grundfläche von 979 m² ergibt. Das Gebäude weiterhin nach BayBO mit 2 Vollgeschossen (zulässig II) mit Pultdach (zulässig).
Änderungen:
Die Gesamthöhe beträgt nun an der Attika 13,00 m (vormals 12,12 m - hierzu keine Festsetzung im Bebauungsplan) und erweitert sich im vorderen Dachbereich um einen Aufgang mit Dachterrasse und Sauna. Die Gesamthöhe am abgesetzten Pultdach beträgt somit 15,86 m (weiterhin zulässig).
Die gepl. Außentreppen vom OG wechseln nun nach Innen und sind somit eigenständige, abgeschlossene Treppenhäuser (Brandschutz).
Im OG wird der Fitnessraum entsprechend um die abgeschlossenen Treppenhäuser kleiner.
Die Besonderheit ist hier, dass die 2 Treppenhäuser nunmehr bis über das Pultdach geführt werden. Dies hat zu Folge, dass es den Anschein eines weiteren Vollgeschosses erweckt, da in diesem Bereich neben der Technik auch Lagerräume, Sanitäranlagen und 2 Büros und ein Multifunktionsraum untergebracht sind.
Über dieser Ebene liegt dann die Dachterrasse mit Vorraum, Sauna, WC, Lager/Technik und die Dachterrasse mit rund 178 m².
Zu erwähnen ist noch, dass alle Bereiche durch einen Aufzug erreichbar sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die vorgelegte Planung ergibt sich zwar ein Baukörper über 4 Geschosse, dennoch werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit 2 Vollgeschossen eingehalten. Das LRA Ansbach / Herr Ebert hat diese Frage auch geprüft und fernmündlich bestätigt.
Die Geschossflächenzahl verändert sich hier nicht und beträgt weiterhin 0,19 (zulässig: 1,8) und die Grundflächenzahl beträgt 0,35 (zulässig 0,8).
Im Erdgeschoss sollen laut der eingereichten Bauantragsunterlagen wiederum u. a. eine Lounge mit rund 80 m² (16 Sitzplätze und am Empfang 7 Thekenplätze) und eine Außenbestuhlung mit rund 209 m² (48 Sitzplätze) untergebracht werden. Diese hat sich nur unwesentlich zum letzten Bauantrag (ca. 1m²) geändert.
Auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Lounge-Betrieb in der vorangegangenen Behandlung des Bauantrages vom 19.10.2017 (s. Bau- und Umweltausschuss vom 15.11.2017 ) wird verwiesen.
Danach ist auch vorliegend die Lounge als unselbständiger Bestandteil der Hauptnutzung Fitnessstudio anzusehen.
Mit dem Bauantrag wurde der Eingrünungsplan vorgelegt. Dieser entspricht den Festsetzungen der Grünordnung des Bebauungsplanes.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) ist im Bauantragsverfahren einzuholen. Es ist aber hier mit der Zustimmung zu rechnen, da sich die Lage zur B14 nicht verändert hat.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 43 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden 73 Stellplätze.
Fazit:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ werden eingehalten.
Hinweis:
Eine Prüfung bzgl. Statik / Brandschutzes ist nicht Aufgabenbereich der Stadtverwaltung, erfolgt aber auch im Freistellungsverfahren durch das Landratsamt Ansbach (Gebäudeklasse 5).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße im Freistellungsverfahren zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2017 14:20 Uhr