Tekturantrag Neubau eines Einfamilienhauses - Unterkellerung der Terrasse, Neubau eines Carports und einer Stützwand auf Fl.Nr. 645/11, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.12.2017 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Landratsamt Ansbach hat bei zwei Baukontrollen festgestellt, dass das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 645/11, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 11, abweichend von den genehmigten Plänen errichtet worden ist und hat den Bau deshalb eingestellt.
Mit Schreiben vom 02.08.2017 und 04.09.2017 wurden die Bauherrn aufgefordert, entsprechende Tekturpläne einzureichen.
Dieser Tekturantrag wurde am 02.11.2017 bei der Stadt eingereicht.
Er beinhaltet die Unterkellerung der Terrasse und die Errichtung eines Carports anstelle der geplanten zwei Stellplätze.
Der Carport wird an dem im Bebauungsplan festgelegten Standort errichtet.
Die Stützwand an der Nordostgrenze ist verfahrensfrei und wurde nach Vorgabe des Landratsamtes Ansbach nur nachrichtlich dargestellt.
Ein Nachbar hat die Tekturplanung nicht unterschrieben und wurde auf Antrag des Bauherrn von der Stadt Heilsbronn beteiligt. Es besteht die Möglichkeit der Rückäußerung bis 05.12.2017.
Der Einwand des Nachbarn ging am 04.12.2017 bei der Stadt Heilsbronn ein. Er ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach zu würdigen.
Nach Meinung der Verwaltung sind bauplanungsrechtliche Versagungsgründe nicht ersichtlich.
Für das ursprüngliche Bauvorhaben wurde eine Befreiung bezüglich der Höhenlage erteilt. Das Bauvorhaben war deshalb kein „Freisteller“ sondern baugenehmigungspflichtig. Der Tekturplan ist daher auch im Baugenehmigungsverfahren zu behandeln.

Der Einwand des Nachbarn wird dem Gremium vorgetragen. Hr. Hufnagel erläutert dem Gremium, dass es sich bei diesem Einwand um eine bauordnungsrechtliche Angelegenheit handelt, die vom Landratsamt Ansbach als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses für die Unterkellerung der Terrasse und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 645/11, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 11, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2017 14:20 Uhr