Bauantrag Aufstockung Büroräume auf bestehender Halle auf Grundstück FlNr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 16
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Aufstockung der bestehenden Halle mit Büroräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 15, 3. Änderung.
Die Fläche der Aufstockung beträgt 30,70 x 12,20 m. Die neuen Büroräume haben eine Fläche von rd. 260 m². Die Gesamthöhe beträgt mit der Aufstockung 9,75 m.
Gemäß der Stellplatzsatzung Pkt. 2.1 sind für erweiterte
Büroräume mit einer Fläche von ca. 260 m² Nutzfläche sieben zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Dieser Nachweis wurde mit dem Bauantrag nicht vorgelegt. Nach fernmündlicher Anfrage beim Antragsteller können die Stellplätze nachgewiesen werden. Die Unterlagen hierzu wurden am 12.01.2018 nachgereicht. Mit dem Altbestand und der Aufstockung sind insgesamt 31 Stellplätze erforderlich. Vorhanden sind 44 Stellplätze.
Die Satzung des Bebauungsplanes wird eingehalten, so dass das Genehmigungsfreistellungs-verfahren von dieser Seite her möglich wäre. Jedoch beträgt die Grundfläche der bestehenden Halle rd. 2.380 m² und damit mehr als 1.600 m². Das bestehende Gebäude ist folglich als Sonderbau gemäß Art. 2 BayBO einzustufen. Für Sonderbauten kann kein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO durchgeführt werden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Aufstockung der bestehenden Halle mit Büroräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2018 14:13 Uhr