Ladenschlussgesetz; Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 30.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2024 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Verordnungsentwurf vom 15.03.2024 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
- Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32
- Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
- Industrie- und Handelskammer Nürnberg
- Handwerkskammer Mittelfranken
- Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
- Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
- Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten
- Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
- Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn
- Kath. Pfarramt Heilsbronn
Folgende Behörden und Institutionen haben sich zur Anhörung geäußert:
- Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. – Keine Bedenken
- Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn – Keine Bedenken
- Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V. – Keine Bedenken
Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert.
Beschluss
Dem vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Heilsbronn vom 15.03.2024 für das Jahr 2024 wird zugestimmt.
Der Verordnungsentwurf und die Anlage des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 10:39 Uhr