Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 31. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.
Es wird um eine Stellungnahme bis zum 28.06.2024 gebeten, welche sich lediglich auf die geänderten Teilbereiche der 31. Änderung beziehen soll.
Bei der 31. Änderung handelt es sich lediglich um eine Teilfortschreibung, wobei inhaltlich
- der Kriterienkatalog Windkraft überarbeitet,
- die verbindlichen Ziele und Grundsätze neu gefasst,
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft neu aufgenommen,
- teilweise bestehende Vorranggebiete erweitert,
- teilweise bestehende Vorbehaltsgebiete zu Vorranggebieten aufgestuft und
- Ausschlussgebiete Windkraft neu aufgenommen wurden.
Die entsprechende Teilfortschreibung des RP 8, zu deren Entwürfen die Stadt Heilsbronn bereits frühzeitig eingebunden wurde und auch die Stadtratsmitglieder bereits informiert wurden, ist das planerische Ergebnis der infolge des Windenergiebedarfsgesetzes erforderlich werdenden Ausweisung zusätzlicher Windenergiegebiete. Hierzu hat bereits nach Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes eine Information an die Stadtratsmitglieder stattgefunden, wonach es auch möglich wäre, dass im Zuge der zusätzlichen Ausweisung von Windenergiegebieten auch im Stadtgebiet Heilsbronn weitere Flächen windenergiefähig werden könnten.
In der nun als Entwurf vorliegenden Teilfortschreibung ist im Stadtgebiet Heilsbronn ein weiteres Windenergiegebiet WK 212 enthalten. Durch die Darstellung dieser Windenergiefläche im Regionalplan bestünde nach der Rechtskraft der Regionalplanänderung in diesem Bereich Baurecht für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Die wesentlichen Informationen (Tekturkarte & Begründung) liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Weitere Informationen können auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes abgerufen werden (www.region-westmittelfranken.de).
Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit schlägt die Stadtverwaltung in der anberaumten Sitzung eine Vorberatung der Angelegenheit vor. Im Anschluss wäre – falls gewünscht - zeitlich Gelegenheit für eine Beratung innerhalb der Fraktionen. Ähnlich wie in anderen Beteiligungsverfahren könnte bei entsprechender Zustimmung des Stadtrats, eine Stellungnahme der Stadt Heilsbronn um einzelne Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen erweitert werden bzw. Gesichtspunkte der Stellungnahme der Fraktionen in die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn eingearbeitet werden. Den Parteien stünde im Rahmen der öffentlichen Beteiligung (ab dem 06.05.2024) auch die Möglichkeit offen, eigene Stellungnahmen abzugeben.
Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt auf der Grundlage der bisherigen Beratungen zum Thema Windenergie eine zustimmende Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband zu übersenden.
Die Angelegenheit soll in einer der Stadtratssitzungen im Juni (12.06. oder 25.06.) erneut zur Beratung, dann jedoch auch zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dient zur Kenntnis.