Isolierte Befreiung;
Erneuerung einer bestehenden Einfriedung auf FlNr. 55/3, Gemarkung Ketteldorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant die Erneuerung seiner Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 55/3 Gemarkung Ketteldorf.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B1 A „Ketteldorf“. Der Bebauungsplan sieht für Einfriedungen Holz als Baumaterial und eine max. Höhe von 1,00m vor.
Der Antragssteller möchte die Einfriedung jedoch 1,30 m hoch, mit waagerechter Lattung und aus Stahl bauen. Bereits erteilte Befreiungen zur maximalen Einfriedungshöhe, Material und Gestaltung liegen nicht vor. Bei einer Inaugenscheinnahme vor Ort wurden Verstöße gegen die maximale Zaunhöhe (5 mal), Material (5 mal) und Gestaltung (7 mal) festgestellt. Diese bestehen offenbar zum Teil seit mehreren Jahrzenten.
Die Verwaltung empfiehlt somit:
- Maximale Zaunhöhe statt 1,0 auf 1,30 Meter wird gestattet
- Zaunmaterial Metall statt Holz (nicht Teil des Antrages) wird gestattet
- Waagerechte Lattung statt senkrechter Lattung (nicht Teil des
Antrages) wird gestattet
Beschluss
Der isolierten Befreiung zur „Erneuerung der Einfriedung“ auf dem Grundstück FlNr. 55/3 Gemarkung Ketteldorf bzgl. Höhe, Material und Gestaltung der Einfriedung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr