Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau auf FlNr. 355/4, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12.06.2024 ö beschließend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau. Das Vorhaben betrifft das Grundstück mit der Flurnummer 355/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 12 III  „Ansbacher-, Altendettelsauer-, Neuendettelsauer Straße“. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze fest. Die will der Antragssteller gerne überschreiten um dort den Schuppen zu errichten.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die  Zustimmung zu diesem Antrag, weswegen empfohlen wird dies zu erteilen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau auf dem Grundstück mit der Flurnummer 355/4 Gemarkung Heilsbronn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 12:38 Uhr