Bauantrag Wohnungsumbau um 3 Erker, Vordacherrichtung auf dem Grundstück FlNr. 450, Gemarkung Heilsbronn, Sudetendeutsche Straße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2018 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Erkern (die Angabe im Bauantrag ist nicht korrekt!) und zwei Vordächern am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gemarkung Heilsbronn, Sudetendeutsche Straße 5.
Die Erker erhalten eine Breite von 3,25 m und 4,60 m.
Die zwei Vordächer sind ca. 2,20 m tief und zusammen ca. 4,50 m breit.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan, welcher Regelungen hinsichtlich Größe und Form von Dachaufbauten enthält gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Eine Nachbarunterschrift fehlt. Diese Nachbarbeteiligung erfolgt durch die Stadt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Erkern und zwei Vordächern am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gemarkung Heilsbronn, Sudetendeutsche Straße 5, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2018 09:14 Uhr