Bauantrag Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Grundstück FlNr. 462/1, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 15.08.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 04.07.2018 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 462/1, Gem. Heilsbronn, erteilt.
Es erging der Hinweis, dass für das Bauvorhaben die vorhandenen Hausanschlussleitungen des Vorderliegergrundstückes FlNr. 462, Gem. Heilsbronn, zu nutzen sind. Die Erstellung eines gesonderten Hausanschlusses sollte hiermit vermieden werden, da der Hohlweg vor wenigen Jahren ausgebaut wurde und der Straßenbereich nicht geöffnet werden sollte.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit E-Mail vom 24.07.2018 mit, dass die Antragsteller in vorliegender Konstellation (dingliches Leitungsrecht zur Verlegung von Versorgungsleitungen über Vorderliegergrundstück) einen erschließungsrechtlichen Anspruch hinsichtlich eines eigenständigen Hausanschlusses haben. Die Stadt Heilsbronn als Einrichtungsträgerin hat keine rechtliche Möglichkeit, den separaten Hausanschluss zu versagen.
Beschluss
Der Einrichtung gesonderter Hausanschlussleitungen für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 462/1, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5
Datenstand vom 05.10.2018 10:13 Uhr