Bauantrag Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 15.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 15.08.2018 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt ist im Zuge dringlicher Behandlung in die Sitzung aufzunehmen.
Der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde am 06.08.2018, also am Tag der Einladung, eingereicht und konnte daher nicht Gegenstand der Sitzungseinladung sein. Da Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht werden, binnen eines Monats behandelt werden müssen, würde diese Frist bei Zuwarten bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses bzw. des Stadtrates ablaufen. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO sind Vorhaben von einem Genehmigungsverfahren bei Vorlage im Freistellungsverfahren freigestellt, soweit die Gemeinde nicht binnen eines Monats nach Eingang des Antrags erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Garage war bereits in den Plänen für die Errichtung des Fitnessstudios mit einer Größe von 12,80 m x 6,80 m enthalten, jedoch im Antrag nicht gesondert angeführt.
Die geplante Größe liegt nunmehr bei 13,89 m x 7,63 m. Die Gebäudehöhe beträgt 3,50 m. Zudem ändert sich nun die Person des Antragstellers.
Der neuerliche Antrag stellt nunmehr die fünfte Änderung der ursprünglichen Antragsunterlagen dar. Baurechtlich ist es möglich, für ein Grundstück mehrere verschiedenartige Anträge zu stellen. Jedoch kann die Bauausführung nicht unter mehreren genehmigten oder freigestellten Antragsunterlagen kombiniert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ werden eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Hinweis:
Die Garage wurde bereits im Rahmen der Erstellung der Parkplätze errichtet.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Bauvorhaben des Antragstellers zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 10:13 Uhr