Information über Beitragszuschuss für gesamte Kindergartenzeit und Änderung Einschulungskorridor


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.03.2019 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rundschreiben Nr. 026/2019 vom Bayerischen Städtetag wurde über die Ausweitung des Beitragszuschusses für die gesamte Kindergartenzeit informiert.

Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden (Zahlung ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung). Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

Die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass entsprechende Gesetzesänderungen (BayKiBiG und AVBayKiBiG) zusammen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet werden und der Zuschuss rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten wird.  An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet.

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Gemeinden ausbezahlt und von diesen an die nicht-kommunalen Träger weitergeleitet. Der Zuschuss führt zu einer verpflichtenden Beitragssenkung gegenüber den Eltern. Beträgt der Elternbeitrag weniger als 100 €, deckt der Differenzbetrag die Verwaltungskosten des Trägers ab (Information Stmas 12/2018).

Bei einer rückwirkenden Gesetzesänderung wird die Rückzahlung von Elternbeiträgen erforderlich werden. Sowohl für Träger, als auch Gemeinden bedeutet diese Einführung einen nicht unbeachtlichen Verwaltungsaufwand.
Des Weiteren wurde am 13.03.2019 durch das Stmas (289. Newsletter) über die Änderung des Einschulungskorridors informiert. Die Umsetzung erfolgt erstmals bereits zum Schuljahr 2019/2020.
Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Schule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden sollen.
Sofern die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 3. Mai schriftlich mitteilen.

Diese Änderung kann nicht unbeachtliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung im Vorschulbereich mit sich bringen, da erst nach dem 3. Mai bekannt sein wird, wie viele Eltern von dem neuen Einschulungskorridor Gebrauch machen.
Um die Planungen künftig zu erleichtern, hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgeschlagen, den Anmeldetermin zur Einschulung vorzuverlegen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr