Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Seitendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.06.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Seitendorf am 22.03.2019 wurde Herr Günter Löhner, Seitendorf 43, erneut zum Kommandanten und Herr Karl Landshuter, Seitendorf 21, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 24.04.2019 unter folgenden Auflagen erteilt:
Kommandant Günter Löhner :
keine Auflagen
Stellv. Kommandant Karl Landshuter:
Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Seitendorf, Herr Günter Löhner und  Herr Karl Landshuter (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.09.2019 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.
Auflage stellv. Kommandant Karl Landshuter:
Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres und
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2019 11:50 Uhr