In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2019 wurde über den Zuschussantrag des Turnverein 1896 e. V. für den Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule in Heilsbronn beraten und folgender Beschluss gefasst:
„Die Stadt stellt einen Investitionszuschuss von 660.000,00 EUR in die Investitionsplanung ein.
Über die genaue endgültige Höhe des Zuschusses und dem Umfang des im Gegenzug der Stadt Heilsbronn einzuräumenden Nutzungsrechtes wird entschieden, sobald die Finanzierung anhand des vom Bayer. Städtetag für 2019 angekündigten Sonderförderprogrammes für den vereinseigenen Sportstättenbau geklärt ist.Das erforderliche Grundstück soll dann zunächst dem Turnverein für 25 Jahre unkündbar zur Verfügung gestellt werden.Die Stadt Heilsbronn muss einen entsprechenden Nutzungsvertrag noch formulieren und dem Stadtrat und dem TV Heilsbronn zur Genehmigung vorlegen.
Weiterhin ist vorher noch abzuklären, inwieweit auf dem dortigen Grundstück Grunddienstbarkeiten oder Sonstiges vorliegen bzw. zu beachten sind.
Des Weiteren wäre dann auch ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.“
Die Planungen des TV 1896 Heilsbronn sind inzwischen fortgeschritten und die Maßnahme mit dem BLSV besprochen. Nach Aussagen des Turnvereins ist eine erhöhte Förderung im Rahmen des Sonderförderprogrammes möglich. Ein schnelles Einreichen des Zuschussantrages ist geboten, um diese Fördermöglichkeit möglichst zu sichern. Über den Umfang der Förderung und wie die Sonderfördermittel ausgereicht werden, besteht allerdings noch keine Sicherheit.
Um keine Fördermittel zu gefährden, wurde diese Angelegenheit heute auf die Tagesordnung genommen.
Im Rahmen der Sonderförderung werden die Mittel, die über den Bayerischen Landessportverband (BLSV) ausgereicht werden, wie folgt erhöht: Statt einer Gesamtförderung von bis zu 35 % (20 % Zuschuss und 10 % Darlehen) werden bis zu 55 % (35 % Zuschuss und 20 % Darlehen) gewährt.
Die im Antrag vom 11.03.2019 bezifferten Baukosten von rd. 1,6 bis 1,8 Mio. € bewegen sich zwischenzeitlich an der Obergrenze. Dem Zuwendungsantrag liegt ein Finanzierungsplan zu Grunde, wonach die Mittel der Stadt Heilsbronn mit 600.000,00 € angesetzt werden.
Der Turnverein bat zur Aufstellung des Zuschussantrages für die Vereinssportanlage um folgende Unterlagen bzw. Entscheidungen:
- Bestätigung über die Zuschusshöhe und Bescheinigung, dass keine staatl. Fördermittel (Schulbaumittel) eingesetzt werden.
- Aussage über eine mögliche Übernahme einer benötigten Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des BLSV-Zuschusses
- Einen abgestimmten Benutzungsvertrag
- Bürgschaftsübernahme für das durch den BLSV als Zuschuss ausgegebene Darlehen
Zu 1.: In die Investitionsplanung wurden die beschlossenen Mittel aufgenommen. Dem BLSV kann somit mitgeteilt werden, dass die im Finanzierungsplan als Zuschuss der Stadt Heilsbronn aufgenommenen Mittel in der Investitionsplanung der Stadt enthalten sind. Eine Bestätigung, dass keine staatl. Mittel dafür eingesetzt werden, ebenso.
Zu 2.: In der Vergangenheit wurde dem 1. FCH für die Errichtung der Fußballfelder im Zusammenhang mit der Ablöse des Erbbaurechtes Ansbacher Straße (Sonderfall) eine Zwischenfinanzierung für den gesamten BLSV-Zuschuss (Zuschuss und Darlehen) gewährt. Rücklagen der Stadt müssen in erforderlicher Höhe vorhanden sein. Zum Teil könnte für die Stadt Verwahrentgelt entfallen.
Zu 3.: Der Vertrag wurde grundsätzlich analog dem bisherigen Nutzungsvertrag erstellt und mit dem Turnverein und unter Beteiligung des BLSV besprochen. Redaktionelle Änderungen wurden in geringem Umfang vorgenommen. Änderungen sind im beiliegenden Entwurf des Nutzungsvertrags hervorgehoben.
Zu 4.: Bürgschaften wurden, wenn auch in geringerer Höhe, dem 1. FCH für die Errichtung der Fußballplätze, für die Tennisanlage (hier auch deutlich über den BLSV-Zuschuss hinaus) und dem SV Bürglein gewährt. Allerdings ist hier zu beachten, dass nach der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit kommunaler Rechtsgeschäfte ein Betrag von bis zu 300.000,00 € pro Jahr genehmigungsfrei ist.