Bauantrag Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden auf Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 34.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf – West.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:
Breite der Gaube: Zulässig 1,50 m; geplant 4,50 m.
Abstand der Gaubenoberkante zum First: Zulässig mindestens 1,00 m; geplant 0,30 m.
Befreiungen bezüglich der Gauben wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrfach erteilt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Hinweis:
In den eingereichten Plänen wurde die Nordansicht fälschlicherweise als Südansicht bezeichnet. Die Pläne sind am 18.03.2019 entsprechend abgeändert worden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 34, wird erteilt.
Bezüglich der Breite der Gaube und dem Abstand zum First wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf – West, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2019 09:50 Uhr