Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn, Untere Berghofstraße 8, hatten hierfür bereits 2018 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Antrag auf Vorbescheid in seiner Sitzung am 18.04.2018 mehrheitlich zugestimmt.
Gemäß dem Vorbescheid des Landratsamtes Ansbach vom 25.06.2018 ist das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Gegenüber dem Vorbescheid hat sich die Dachform geändert. Anstelle des seinerzeit geplanten Pultdaches ist jetzt ein Walmdach mit 22° Dachneigung geplant.
Mit der Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt erfüllt.
Der Kanal in der Unteren Berghofstraße ist zur Aufnahme des Abwassers ausreichend dimensioniert.
Auf Antrag der Bauherrn wurden die Nachbarn, die nicht unterschrieben haben, durch die Stadt Heilsbronn beteiligt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn, Untere Berghofstraße 8, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2019 09:50 Uhr