Bauantrag Errichtung zweier Mauern über 2,00 Meter auf FlNr. 407/15; Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat für die Errichtung von zwei Mauern über 2,00 m Höhe auf dem Grundstück Fl.Nr. 407/15, Gemarkung Heilsbronn, einen Bauantrag eingereicht.
Hinweis: Die Mauern wurden bereits errichtet.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Nachdem es sich um untergeordnete Bauteile handelt, hat das Landratsamt Ansbach auf die Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten verzichtet und zugestimmt, dass der Hauseigentümer den Plan selber einreicht.
Das Anwesen Breslauer Straße 18 ist ein Reihenhaus. Die beiden Wände dienen als Sichtschutz für die Terrasse.
Die westliche Mauer hat eine maximale Höhe von 3,00 m und eine Länge von 5,85 m Die östliche Mauer hat ebenfalls eine maximale Höhe von 3,00 m und eine Länge von 4,50 m.
Die beiden betroffenen Nachbarn haben der Errichtung der Mauern mit i
hrer Unterschrift zugestimmt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mauern über 2,00 m Höhe auf dem Grundstück Fl.Nr. 407/15, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3
Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr