Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Bauantrag Erneuerung Glaseingangsbereich und Anbau eines Garagen-, und Lagergebäudes an das bestehende Büro-, und Hallengebäude auf Grundstück FlNr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2019 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antrag wurde am 04.04.2019 im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 BayBO kann ein Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn nicht die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Einreichung erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Nachdem die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2019 stattfindet, kann das Vorhaben nicht erst in dieser Sitzung behandelt werden und wurde daher als dringender Bauantrag nachträglich auf die Tagesordnung genommen. Ansonsten wäre eine Bearbeitung auf Verwaltungsebene erforderlich gewesen.
Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren erfolgen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15 eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist. Das vorhandene Gebäude wurde bisher als Bürogebäude genutzt (entsprechender Änderungsantrag zur Büronutzung bauaufsichtlich genehmigt am 03.09.2012).
Die Bauantragsunterlagen wurden vollständig eingereicht, eine Nachbarbeteiligung ist im freistellungsverfahren nicht erforderlich. Die Nachbarn sind von dem Bauvorhaben zu informieren (Art. 58 Abs. 3 Satz 2 BayBO). Ein Stellplatznachweis ist in den Unterlagen nicht enthalten (Stand 05.04.2019) und wird nachgefordert. Der Stellplatznachweis ist zur Vorlage im Freistellungsverfahren nicht erforderlich, mittlerweile aber beigefügt worden.
Dem Vorhaben im Freistellungsverfahren kann daher zugestimmt werden bzw. ist aus Gleichbehandlungsgründen zuzustimmen, da eine Erklärung, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, in vergleichbaren Fällen bisher nicht ausgesprochen wurde.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss
Der Bau- und Umweltausschluss empfiehlt dem Stadtrat, dem Vorhaben zur Erneuerung des Glaseingangsbereiches und dem Anbau eines Garagen- und Lagergebäudes an das bestehende Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück FlNr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO wird nicht ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr