Isolierte Befreiung; Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Sportgeräten und des Bootsanhängers auf FlNr. 521, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Sportgeräten und eines Bootsanhängers auf Fl.Nr. 521 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: Der geplante Aufstellort befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19, Gemarkung Heilsbronn. Im Bereich der geplanten Aufstellfläche sieht der Bebauungsplan Stellflächen vor. Gleich lautende Befreiungen wurden bereits in der Vergangenheit erteilt. Die Grundstücksfläche bietet genügend Ausweichmöglichkeiten, so dass die Anzahl der wegfallenden Stellflächen sehr leicht kompensiert werden kann.
Die Nachbarsunterschriften liegen vollständig vor.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe gegen die Erteilung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 19 Heilsbronn bezüglich der Aufstellung eines Lagercontainers im Bereich von Stellflächen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr