Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Carports auf FlNr. 78/41, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Doppelhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 78/41, Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsgültigen Bebauungsplanes B4 Weiterndorf. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen der Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr