Eigene Ausschreibung durch die Stadt bzw. Stadtwerke
Für die Belieferung städtischer Liegenschaften (derzeit 22 Standartlastprofilkunden/-abnahmestellen) mit Erdgas wurde vom Bayerischen Gemeindetag und der N-ERGIE wiederholt eine Rahmenvereinbarung „Erdgas Kommune“ abgeschlossen. Dieser Vereinbarung trat die Stadt Heilsbronn erstmalig am 01.01.2012 bei. Zur preislichen Würdigung dieser Vereinbarung wurden vor jedem Vertragsschluss bei externen Gaslieferanten Preise für die reine Energielieferung angefragt. Da am regionalen Markt keine wirtschaftlich gravierenden Preisvorteile vorlagen, wurde empfohlen, den Rahmenvertrag „Erdgas Kommune“ abzuschließen. Der abgeschlossene Rahmenvertrag mit der N-ERGIE „Erdgas Kommune 2018“ läuft noch bis 01.01.2022. Ein neuer Rahmenvertrag mit der N-ERGIE oder einem anderen Anbieter (eigene Ausschreibung) wäre bis spätestens November 2021 abzuschließen – bzw. je nach Prognose der Börsenpreise zeitlich sinnvoll durchzuführen.
Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag mit dem Dienstleister KUBUS
Für die Beschaffung ab dem Jahr 2022 soll auch die Teilnahme an der Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle mit dem Dienstleister KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus Schwerin in Betracht gezogen werden. Seit Anfang Dezember liegen der Stadt Heilsbronn nun die Informationen zur Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern durch den Dienstleister KUBUS vor. Der angegebene Lieferzeitraum 10/2021 bis 01.01.2025 – beinhaltet auch den Lieferzeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2025.
Die Beteiligung an dieser Ausschreibung bzw. der Abschluss des Dienstleistungsvertrages Gas mit Lieferbeginn 01.01.2022 bei der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH müsste bis zum 28.02.2020 erfolgen.
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstige Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbänden wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.
Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit der einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion, der auch die Datenabstimmung in Vorbereitung der Ausschreibung vollelektronisch über das Ausschreibungsportal durchführt und für sämtliche Abnahmestellen die weiteren Kostenbestandteile, wie Netznutzungsentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben hinterlegt und pflegt. Bündelausschreibungen in dieser Form bietet lediglich die KUBUS GmbH an. Für die Leistung kommt daher aus besonderen Gründen nur dieses Unternehmen in Betracht. Daher wird bei Teilnahme an der Bündelausschreibung auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung würde hier einen entsprechenden Vergabevermerk anfertigen.
Die Teilnahme an einer Ausschreibung über KUBUS setzt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages voraus. Je Ausschreibungsverfahren (Drei-Jahresrhythmus) würde für die Stadt Heilsbronn ein Honorar i. H. v. derzeit 2.100,00 € netto (davon Grundpreis: 1.000,00 €, zzgl. 50,00 € je nicht leistungsgemessener Abnahmestelle) fällig.
Die Teilnahme an der Bündelausschreibung verpflichtet die Teilnehmer, sich vorher festzulegen und dem Ergebnis der Bündelausschreibung vorab zuzustimmen. Nur dadurch lassen sich die Menge und der Umfang in der Ausschreibung klar festlegen.
Bei einer üblichen Ausschreibung für einen Lieferzeitraum von drei Jahren liegt die Stadt Heilsbronn mit rd. 337.000,00 € netto Auftragsvolumen deutlich über dem EU-Schwellenwert von 214.000,00 € netto (ab 2020), welcher zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet.
Vorteile einer eigenen Ausschreibung mit Beratung durch die N-ERGIE
- Die Ausschreibung wird bisher durch die Stadtwerke, Herrn Dobras, mit langjähriger Erfahrung und vergleichbar geringem Aufwand selbstständig durchgeführt. Hierbei finden Vergleiche mit der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke (kfe) und verschiedenen Anbietern statt.
- Die N-ERGIE als regionaler Marktpartner sichert marktgerechte Preise und persönliche Ansprechpartner vor Ort.
- Durch die Online-Einsicht des ISPEX Gaspreisindex ist eine flexible Reaktion auf aktuelle Börsenpreise möglich. Ohne Zeitlimit kann dann abschlossen werden, wenn die Preise günstig sind.
- Unter anderem aus dem Strombereich ist bekannt, dass vermeintlich stabile Lieferanten schnell lieferunfähig und insolvent werden können. Welcher Lieferant die Stadt Heilsbronn nach einer öffentlichen Ausschreibung beliefern wird, ist gänzlich unbekannt. Mögliche Probleme und Risiken wie fehlende Vertrauensbasis, höheres Insolvenzrisiko, keine Vor-Ort-Betreuung in Problemfällen usw. können nicht ausgeschlossen werden.
Vorteil einer Bündelausschreibung über KUBUS
Bei der N-ERGIE besteht zwar die Möglichkeit bei Überschreiten des EU-Schwellenwertes der Rahmenvereinbarung nur für ein Jahr beizutreten, um einer europaweite Ausschreibung zu entgehen. Das führt allerdings dazu, dass jährlich neu beschlossen werden muss. Zudem ist aufgrund des jährlichen Auftragsvolumens auch keine beschränkte Ausschreibung (Wertgrenze: 100.000,00 € netto) möglich, sondern jährlich eine öffentliche Ausschreibung gefordert.
Als ausschlaggebendes Argument für die Bündelausschreibung über KUBUS sieht die Verwaltung daher die Gewährleistung eines vergaberechtlich sicheren, diskriminierungsfreien, transparenten und elektronischen Ausschreibungsverfahrens.
Fazit
Eine Prognose darüber, welches Verfahren am günstigsten ist, lässt sich nicht beantworten. Da es sich bei den Arbeitspreisen jeweils um Tagespreise der Börse handelt, sind diese schwierig zu vergleichen. Die bisher erzielten Preise der letzten Bündelausschreibungen Gas gibt KUBUS auf Nachfrage nicht bekannt.
An der Gasbörse wird jeweils ein Zeitraum von drei Lieferjahren gehandelt. Ein Rahmenvertrag mit bspw. der N-ERGIE oder einem anderen Anbieter könnte aufgrund der EU-Wertgrenze den Preis für lediglich ein Jahr sichern. Ein Dienstleistungsvertrag mit KUBUS sichert eine Preisbindung über einen Zeitraum von drei Jahren.
Die Vorgaben über transparente Vergabeverfahren, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit lassen sich vollständig wohl nur über KUBUS darstellen.
Ob Stadt und Stadtwerke vergabekonform getrennt, d. h. als zwei selbstständige Auftraggeber auftreten könnten, um damit die Schwellenwerte zu unterschreiten, wird bis zur Sitzung abschließend geklärt.
Gasverbrauch aller städtischen Liegenschaften im Jahr 2018:
Gasverbrauch: 2.819.423 kWh entsprechen 267.512 m³
Gesamtpreis: rd. 112.200,00 € netto