Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Heilsbronn | 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) | 13.05.2020 | ö | vorberatend | 15 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Benennung der Mitglieder und Vertreter der Fraktionen / Gruppen in den Ausschüssen ist für die Ladung zu den Ausschusssitzungen wichtig.
Gerne werden die entsprechenden Namen heute entgegengenommen.
Andernfalls bitte wir möglichst bis spätestens Montag, den 18.05.2020, 8.00 Uhr, der Verwaltung die Mitglieder und die
Vertreter mitzuteilen.
In § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass für die Mitglieder eines Ausschusses für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag bis zu drei stellvertretende Mitglieder namentlich bestellt werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr