Entgegen der Vorinformation hat kein Vertreter der Dt. Glasfaser Wholesale GmbH an der Sitzung teilgenommen.
Der Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 wurde der Dt. Glasfaser GmbH mitgeteilt, worauf diese Bedenken am Vorgehen der Stadt Heilsbronn vortrug.
Begründet wird dies damit, dass die Vorgabe, dass ein Glasfaserausbau vorrangig im Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie erfolgen soll, nicht mit dem Förderprogramm und den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar wäre.
Auf entsprechende Nachfrage konnte dies der Stadtverwaltung nicht schlüssig begründet werden, jedoch wurde eine erneute Beratung im Stadtratsgremium zugesichert.
Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020
Beschlossen wurde einerseits die Durchführung eines Breitbandförderverfahrens nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie. Andererseits wurde der Absichtserklärung gegenüber der Dt. Glasfaser GmbH zugestimmt mit der Maßgabe, dass einer Wegenutzungsvereinbarung nur im Wege des Förderverfahrens zugestimmt wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass letztlich jede Adresse im Stadtgebiet Heilsbronn mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s versorgt wird.
Die Dt. Glasfaser GmbH ist derzeit noch nicht in der Lage, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für Teile des Stadtgebietes zuzusichern. Würden nun Bereiche, in denen die Dt. Glasfaser GmbH zwar erwägt, eine Nachfragebündelung durchzuführen, aus dem Breitbandförderverfahren ausgenommen und stellt sich nach Nachfragebündelung heraus, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau für die Dt. Glasfaser GmbH nicht möglich ist, so wären diese Bereich überhaupt nicht versorgt.
Dieser Konstellation wird mit dem Beschluss des Stadtrates vorgebeugt, da die Dt. Glasfaser Bereiche, die nicht eigenwirtschaftlich darstellbar sind, über das Förderverfahren versorgen könnte.
Vorhaben Dt. Glasfaser
Ansinnen der Dt. Glasfaser GmbH ist es, die Bereiche, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nach positiver Nachfragebündelung möglich wäre, bereits jetzt aus dem Förderverfahren auszunehmen.
Dieses Vorgehen unterscheidet sich vom Beschluss des Stadtrates lediglich dahingehend, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht erst im Markterkundungsverfahren angemeldet würde, sondern bereits jetzt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angenommen wird. Zu diesem Vorgehen besteht für die Stadt Heilsbronn keine Notwendigkeit, da im ungünstigsten Falle die Nachfragebündelung der Dt. Glasfaser GmbH (teilweise) negativ ausfällt und diese Bereiche dann nicht im Förderverfahren beinhaltet wären. Dann wäre u.U. ein erneutes Förderverfahren durchzuführen, was dazu führen könnte, dass wiederum ein alternativer Netzbetreiber zum Zuge käme.
Nachdem die Dt. Glasfaser GmbH zwar mitteilt, dass Teile des Stadtgebietes, die im Falle einer positiven Nachfragebündelung eigenwirtschaftlich darstellbar sind, ausgebaut werden, besteht für die Stadt Heilsbronn keine Gewährleistung, dass die Dt. Glasfaser GmbH am Förderverfahren teilnimmt und auch die übrigen Bereich versorgen wird. Mit Sicherheit anzunehmen ist lediglich, dass die nicht eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche nicht durch die Dt. Glasfaser GmbH versorgt werden, wenn kein Förderverfahren durchgeführt wird.
Es wäre ohne den Beschluss des Stadtrates auch möglich, dass die Dt. Glasfaser GmbH die eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche versorgt und sich nicht am Förderverfahren beteiligt, sodass im Förderverfahren ein anderer Netzbetreiber zum Zuge käme. Dies wäre zwar rechtlich unvermeidlich, jedoch nicht wünschenswert.
Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, den Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 abzuändern. Eine rechtlich überzeugende Begründung, weswegen der Beschluss mit geltenden Bestimmungen und der BayGibitR nicht vereinbar wäre, wurde nicht vorgebracht.
Das Förderverfahren nimmt ausdrücklich Bezug darauf, dass im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angemeldet werden kann und diese Bereiche damit nicht förderfähig wären. Inwieweit der Beschluss v. 22.07.2020 diesem Verfahren zuwider laufen würde, erschließt sich der Stadtverwaltung nicht.
Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung rät, den Beschluss vom 22.07.2020 nicht abzuändern und den Breitbandausbau wie beschlossen weiter voranzutreiben.
Mit der bestehenden Beschlusslage wären aus Sicht der Verwaltung sowohl die Interessen der Stadt Heilsbronn, einen umfassenden Ausbau für das gesamte Stadtgebiet zu erreichen, als auch die Interessen der Dt. Glasfaser GmbH, Teile eigenwirtschaftlich auszubauen, gewahrt.
Sollte die Dt. Glasfaser GmbH am Förderverfahren nicht partizipieren, so wären die eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche durch die Dt. Glasfaser versorgt und die übrigen Bereiche durch einen anderen Netzbetreiber versorgt, sodass ebenfalls beiderseitige Interesse gewahrt werden können. Einer entsprechenden Absichtserklärung bedarf es insoweit nicht, da ein telekommunikationsrechtlicher Anspruch zur Nutzung der Verkehrsflächen ohnehin besteht.