Wertstoffhof Heilsbronn; Anfrage auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Wertstoffzentrum Veitsbronn; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 10. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.12.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gemäß Vereinbarung zwischen der Stadt Heilsbronn und dem Wertstoffzentrum Veitsbronn vom 11.12./28.12.2009 erfolgt im Dezember jeden Jahres ein Ausgleich der durch die Stadt Heilsbronn gewährten Personalkostenzuschüsse und der tatsächlichen Personalkosten.
Der Stadtrat hat die monatlichen Pauschalbeträge für die Personalgestellung durch das Wertstoffzentrum Veitsbronn zuletzt mit Beschluss vom 28.10.2015 auf 3.550 € angehoben.
Für das Wirtschaftsjahr 2019 teilt das Wertstoffzentrum Veitsbronn einen Defizitbetrag für die Personalbereitstellung in Höhe von 3.792,18 € mit. Dieser Betrag ist durch die Stadt Heilsbronn vereinbarungsgemäß (§ 4 Abs. 2 Satz 4) auszugleichen.
Darüber hinaus teilt das Wertstoffzentrum Veitsbronn mit, dass für die sozialpädagogische Betreuung der Mitarbeitenden am Wertstoffhof Heilsbronn Personalkosten in Höhe von monatlich 823,89 € (ca. 9.900 € jährlich) entstehen, die bisher beim Personalkostenausgleich nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt Heilsbronn erhält für die Personalbereitstellung jährlich eine Erstattung durch den Landkreis Ansbach in Höhe von 15.000 €. Der Landkreis Ansbach berät aktuell über die Erhöhung der Kostenerstattungssätze.
Das Wertstoffzentrum bittet um künftige Berücksichtigung dieser Aufwendungen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine sozialpädagogische Betreuung in dem betriebenen Modell der Personalgestellung grundsätzlich wünschenswert und aus fachlicher Sicht vermutlich erforderlich.
Eine Reduzierung des Kostenaufkommens wäre vermutlich nur durch die Einschränkung der Öffnungszeiten oder einen geringeren Personaleinsatz am Wertstoffhof möglich (derzeit 3 Personen beschäftigt). Das einzusetzende Personal zum Betrieb des Wertstoffhofes ist in der Vereinbarung mit dem Wertstoffzentrum geregelt und müsste ggf. angepasst werden.
Jedoch würden die monatlichen Personalkostenzuschüsse im Falle der Berücksichtigung dieser Aufwendungen erheblich ansteigen.

Beschluss 1

Die Stadt Heilsbronn gleicht das Defizit für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Personalkosten des Wertstoffhofes in Höhe von 3.792,18 € aus und erhöht die monatlichen Personalkostenzuschüsse um 800,00 € zur Deckung der sozialpädagogischen Betreuung des Personals.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

Die Stadt Heilsbronn gleicht das Defizit für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Personalkosten des Wertstoffhofes in Höhe von 3.792,18 € aus und beteiligt sich an den Kosten für die sozialpädagogische Betreuung des Personals mit pauschal 2.400,00 € jährlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.02.2021 08:14 Uhr