Aktuelle Belegung der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen; Bedarfsplanung und ggf. Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bildung | 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung | 01.07.2020 | ö | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Derzeit gehen wir davon aus, dass die Prognosen, die für 2018/2019 und 2019/2020 zutreffend waren, auch weiterhin zutreffen, wenn auch in abgeschwächter Form, da sich die einberechneten Baugebiete und Wohneinheiten zeitlich verzögern bzw. bereits verzögert haben (Bürglein, Herbststraße, Weiterndorf etc.).
Daraus ergibt sich, dass mittelfristig mind. 3 zusätzliche/weitere Räumlichkeiten für Krippengruppen (2 Provisorien der Kita Peter Pan und 1 Krippengruppe der Kita Sonnenblume) erforderlich sind. Damit sind nur der derzeitige Bedarf und keine Steigerung der Nachfrage an Krippenplätzen abgedeckt! Für eine zusätzliche Gruppe wird es vermutlich schwer werden, den Bedarf gegenüber dem Zuschussgeber zu begründen. Für die vorübergehende Überbrückung verweisen wir auf die unten aufgezeigten Alternativen.
Im Eigentum der Stadt Heilsbronn befindliche oder bereits angemietete Räumlichkeiten:
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten an der Grundschule Heilsbronn und den damit neu geschaffenen Horträumlichkeiten stehen die von der Stadt Heilsbronn finanzierten Räume im Untergeschoss der Grundschule Heilsbronn als Ausweichmöglichkeiten in Notsituationen zur Verfügung. Auch die Räumlichkeiten auf dem Anwesen der Familie Heidingsfelder wären für begrenzte Zeit weiter nutzbar.
Gleichzeitig sollte die Planung und Bauausführung (Modulbau) so vorgenommen werden, dass ein Erweiterungsbau schnell und einfach realisierbar wäre, zumal staatliche Vorgaben jederzeit zu Abweichungen führen können (Kinder mit Behinderung belegen seit 09/2019 zwei Plätze, keine Planungssicherheit bei Korridor-Kindern, Babyboom Corona-Krise usw.)
Das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ (90 % Förderung der zuweisungsfähigen Kosten), das ursprünglich bis 31.08.2019 galt und um ein Jahr verlängert wurde, ist bereits ausgelaufen, da es keine Fördermittel mehr gibt. Für das angekündigte Bundesförderprogramm, das ebenfalls 90 % Förderung in Aussicht stellt, sollte die Stadt Heilsbronn vorbereitet sein, um kurzfristig einen entsprechenden Zuschussantrag stellen zu können; Zeitpunkt und Ausmaß ist der Regierung aber noch unbekannt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0