Aktuelle Belegung der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen; Bedarfsplanung und ggf. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Ausschusses für Bildung, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den Sitzungen des Stadtrates v. 20.03.2019 und 23.10.2019 wurde bereits über den Standort für eine weitere Kindertageseinrichtung in Heilsbronn beraten bzw. beschlussgefasst, dass in Abhängigkeit von der Entscheidung einer möglichen Kindertagesstätte in Bürglein eine weitere Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf mit 3 oder 5 Gruppen geplant werden soll.
Die Nachbesprechung der Anmeldewoche 2020 der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen am 10.03.2020 ergab, dass alle Krippen- und Regelgruppen im Hinblick auf das neue Kindergartenjahr 2020/2021 fast vollständig belegt sind. Auch die zwei mobilen Raumreserven (Krippengruppen) an der Kindertagesstätte Peter Pan werden weiterhin dringend benötigt, jedoch durch das Landratsamt Ansbach nur noch zeitlich eng begrenzt weiter genehmigt. Die städt. Kindertages-einrichtung Sonnenblume hat zum jetzigen Zeitpunkt im September 2020 nur noch 3 freie Kindergartenplätze.

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Prognosen, die für 2018/2019 und 2019/2020 zutreffend waren, auch weiterhin zutreffen, wenn auch in abgeschwächter Form, da sich die einberechneten Baugebiete und Wohneinheiten zeitlich verzögern bzw. bereits verzögert haben (Bürglein, Herbststraße, Weiterndorf etc.).

Daraus ergibt sich, dass mittelfristig mind. 3 zusätzliche/weitere Räumlichkeiten für Krippengruppen (2 Provisorien der Kita Peter Pan und 1 Krippengruppe der Kita Sonnenblume) erforderlich sind. Damit sind nur der derzeitige Bedarf und keine Steigerung der Nachfrage an Krippenplätzen abgedeckt! Für eine zusätzliche Gruppe wird es vermutlich schwer werden, den Bedarf gegenüber dem Zuschussgeber zu begründen. Für die vorübergehende Überbrückung verweisen wir auf die unten aufgezeigten Alternativen.
Weiter werden 2 Regelgruppen, davon eine Außengruppe (1 Außengruppe Kita Sonnenblume und 1 zusätzliche Gruppe für steigenden Bedarf) voraussichtlich notwendig werden. Dabei muss auch hier für die weitere Regelgruppe der Bedarf gegenüber dem Zuschussgeber nachvollziehbar dargelegt werden. Eine darüber hinaus gehende zukunftsorientierte Planung würde aus diesem Grund kaum förderfähig sein.  

Im Eigentum der Stadt Heilsbronn befindliche oder bereits angemietete Räumlichkeiten:

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten an der Grundschule Heilsbronn und den damit neu geschaffenen Horträumlichkeiten stehen die von der Stadt Heilsbronn finanzierten Räume im Untergeschoss der Grundschule Heilsbronn als Ausweichmöglichkeiten in Notsituationen zur Verfügung. Auch die Räumlichkeiten auf dem Anwesen der Familie Heidingsfelder wären für begrenzte Zeit weiter nutzbar.

Gleichzeitig sollte die Planung und Bauausführung (Modulbau) so vorgenommen werden, dass ein Erweiterungsbau schnell und einfach realisierbar wäre, zumal staatliche Vorgaben jederzeit zu Abweichungen führen können (Kinder mit Behinderung belegen seit 09/2019 zwei Plätze, keine Planungssicherheit bei Korridor-Kindern, Babyboom Corona-Krise usw.)

Das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ (90 % Förderung der zuweisungsfähigen Kosten), das ursprünglich bis 31.08.2019 galt und um ein Jahr verlängert wurde, ist bereits ausgelaufen, da es keine Fördermittel mehr gibt. Für das angekündigte Bundesförderprogramm, das ebenfalls 90 % Förderung in Aussicht stellt, sollte die Stadt Heilsbronn vorbereitet sein, um kurzfristig einen entsprechenden Zuschussantrag stellen zu können; Zeitpunkt und Ausmaß ist der Regierung aber noch unbekannt.
Ohne Sonderförderung kann nur eine normale FAG-Förderung erfolgen (ca. 55 bis 60 % der zuweisungsfähigen Kosten, Kostenrichtwert ab 01.01.20: 4.888 €/ m² HNF).

Beschluss

Die Planungen für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf sind vorzubereiten. Dabei ist von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung mit Option auf Erweiterung auszugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 08:31 Uhr