Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "An den Weingärten"
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 22.07.2020 | ö | 3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Großhabersdorf im Bereich bestehender Ortsbebauung an der Weinbergstraße.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in zwei Teilbereiche gegliedert:
Der Teilbereich des Allgemeinen Wohngebiets (TB WA) ist im Norden, Süden und Westen von der bebauten Ortslage umgeben und grenzt im Osten an die Weinbergstraße. In diesem Teilbereich sollen Baugrenzen angepasst werden.
Der Teilbereich der geplanten Kita (TB Kita) grenzt im Westen an die bebaute Ortslage, im Norden an die Weinbergstraße, im Osten an den Försterberg und im Süden an die Freianlagen der Grundschule. Auf dieser Teilfläche soll eine Gemeinbedarfsfläche "Kita" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen (Art und Maß der baulichen Nutzung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden für diesen Teilbereich angepasst.
Die vorliegende 1. Änderung dieses Bebauungsplanes in zwei Teilbereichen basiert nach wie vor auf den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großhaberdorf.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0