Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach, 12. FNP-Änderung und vorhabenbezogener B-Plan Nr. 40/7 "Solarpark Ziegendorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 09.03.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ aufzustellen und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB  den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern (12. Änderung). Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung  „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. 

In der Sitzung vom 25.05.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 25.05.2020 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ umfasst ca. 4,40 ha und besteht aus dem Flurstück mit der Fl.-Nr. 1586 der Gemarkung Petersaurach (siehe anliegender Lageplan).
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Ziegendorf, einem Ortsteil der Gemeinde Petersaurach, südlich der Bahntrasse der Nebenstrecke von Wicklesgreuth nach Windsbach. 
Das Umfeld ist geprägt von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Waldflächen. 
Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie (Fl.-Nr. 962/2), grenzt jedoch nicht direkt an diese an. Westlich des Geltungsbereiches verläuft die Gemeindeverbindungsstraße von Ziegendorf nach Altendettelsau (Fl.-Nr. 1587), an die sich wiederum landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. 
Im Süden grenzt mit Fl.-Nr. 1585 landwirtschaftliche Nutzfläche direkt an. 
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft ein unbefestigter Wirtschaftsweg (Fl.-Nr. 1552), der den Geltungsbereich von den sich anschließenden Waldflächen trennt.
 
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von den Bauleitplanungen nicht betroffen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“, sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. 

Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden. 

Eine Wiedervorlage im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr