Bauantrag, Neubau eines Windfanganbaus und Carport mit Geräteraum, FlNr. 452 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Neubau eines Windfanganbaus und Carport mit Geräteraum und den vorherigen Abbruch des bestehenden Windfangs, WC-Anbaus und Garage mit Abstellraum auf dem Flurstück 452, Gemarkung Heilsbronn.
Von der Bauverwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Der zusammenhängend geplante Neubau an der westlichen Grundstücksgrenze beträgt 7,54m und an der nördliche Grenze 8,97m.
Das zulässige Maß für Grenzbebauung von max. 15,00m (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO) ist überschritten. Es liegt eine Zustimmung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn vor. Die zulässige mittlere Wandhöhe von 3 Metern wird eingehalten.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Windfanganbaus und Carport mit Geräteraum und den vorherigen Abbruch des bestehenden Windfangs, WC-Anbaus und Garage mit Abstellraum auf dem Flurstück 452, Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:16 Uhr