Bauantrag Errichtung eines Betriebsgebäudes auf FlNr. 266 Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Umbaumaßnahmen der Teichkläranlage Müncherlbach auf zur Pumpanlage wird ein Betriebsgebäude auf Flurnummer 266 Gemarkung Müncherlbach notwendig. 
Das Betriebsgebäude wird zur Unterbringung von Kompressoren und Steuertechnik benötigt. Für das als Fertigteil geplante Gebäude mit den Maßen von 5,5 Metern Länge, 3,28 Metern Breite und 2,75 Metern Höhe ist aufgrund der Außenbereichslage ein Bauantragsverfahren notwendig. 
Als Betriebsgebäude zur Sicherstellung der Entwässerung ist eine Errichtung im Außenbereich gemäß §35 (1) Nr. 3 zulässig. Die Erschließung ist gesichert. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsgebäudes auf Flurnummer 266 Gemarkung Müncherlbach zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:51 Uhr