Bauantrag Neubau eines barrierefreien Bungalows mit Garage, FlNr. 474/3 Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant den Neubau eines barrierefreien Bungalows mit Garage in Triebendorf (östlich der Hausnummer 8) auf Flurnummer 474/3 Gemarkung Weißenbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück zum Großteil als Mischgebiet aus. 
Die Erschließung ist gesichert, die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bungalows mit Garage in Weißenbronn auf Flurnummer 474/3 Gemarkung Weißenbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:51 Uhr