BV 20220035 Aufstockung eines MFH und Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Carports, Am Ruhstein 8, Fl.-Nr. 1064/1, Gemarkung Heroldsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.06.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss

Fragestellung des Bauherrn bzgl. des bestehenden Mehrfamilienhauses:

Befreiung bzgl. der Festsetzung aus dem Bebauungsplan für die Höchstgrenze von 2 Vollgeschossen für die Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses um 2 Wohneinheiten, für ein zurückversetztes Dachgeschoss.
Das gemeindliche Einvernehmen zum in der Planung dargestellten dritten Vollgeschoss wird nicht in Aussicht gestellt. Denkbar wäre ein rundum zurückversetztes Attikageschoss mit geringem Dachüberstand, welches max. 2/3 der Gebäudegrundfläche groß ist.


Befreiung von der Festsetzung für ein Sattel- oder Walmdach 30°-38° gegen ein flach geneigtes Dach.
Für das Bestandsgebäude wird die Befreiung von der Dachform in Aussicht gestellt.

Errichtung von 6 Kfz-Stellplätzen außerhalb der Baulinie im nördlichen Bereich des Grundstücks mit erforderlicher Zufahrt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Stellplätze außerhalb des Baufensters wird nicht in Aussicht gestellt. Die Versiegelung der Flächen ist so gering wie möglich zu halten. Die Anzahl und Ausführung der Stellplätze hat nach der gemeindlichen Garagen‑, Stellplatz- und Freiflächensatzung zu erfolgen


Fragestellung des Bauherrn bzgl. der Einfamilienhäuser:

Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Carports, teilweise außerhalb der Baulinie der Garagen im südlichen Bereich des Grundstücks.
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Einfamilienhäusern wird in der vorliegenden Form nicht in Aussicht gestellt. Eine Anordnung parallel zur Straße und die damit verbundene Befreiung von der Baugrenze ist grundsätzlich denkbar. Auch eine Südausrichtung wie die Gebäude Eschenweg 2-6 mit geringem Abstand zur Straße wäre denkbar.

Befreiung von der Festsetzung für ein Sattel- oder Walmdach 30°-38° gegen ein flach geneigtes Dach.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von der Dachform wird nicht in Aussicht gestellt. Für Häuser direkt an der Straße ist ein versetztes Pultdach wie bei den Nachbargebäuden Eschenweg 2-6 denkbar oder natürlich ein Dach, welches dem Bebauungsplan entspricht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2022 08:33 Uhr