Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altort Heroldsberg - Gestaltungssatzung -
Daten angezeigt aus Sitzung: 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 30.01.2024 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
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Holzfenster und echte, glasteilende Sprossen werden empfohlen. Diese Ausführung ist über das kommunale Förderprogramm förderfähig. Die maximale Breite der Sprossen beträgt 50 mm, die Gesamtansichtsbreite von Rahmen einschließlich Flügel maximal 100 mm. Die Fenster sind in hellgrauer oder gebrochen weißer (außer RAL 9003 „Signalweiß“), deckender Farbe oder in lasierenden Farbtönen entsprechend heimischem, naturbelassenem Holz, auszuführen. Die Abstimmung hat mit dem Bauamt des Marktes Heroldsberg zu erfolgen.
RAL 9002 grauweiß
RAL 9018 papyrusweiß
RAL 1013 perlweiß
RAL 7035 lichtgrau
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0