Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2015
Daten angezeigt aus Sitzung: 51. Stadtratssitzung, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 51. Stadtratssitzung | 22.03.2017 | ö | 6 |
Sachverhalt
Rechtliche Würdigung
Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
Beschluss
Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2015 Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr