Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr - Bedarfsanalyse und weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Stadtratssitzung, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 55. Stadtratssitzung 21.06.2017 ö 10

Sachverhalt

Zusammen mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS) wurde im Monat April 2017 der Bedarf für eine kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs analysiert. Hierzu wurden an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitsmessgeräte ohne Anzeige aufgestellt. In folgenden Straßen wurden beidseitig, außerhalb der Ferien an jeweils einem Tag Messungen durchgeführt:

  1. Hohenberger Straße in Höhe der Verkehrsinsel
  2. Nürnberger Straße an der Bushaltestelle
  3. Am Schrotfeld Höhe Hausnr. 12
  4. Münchener Straße Höhe Busbahnhof
  5. Steinweg Höhe EP Beck
  6. Rauenzell, Hirtenweg
  7. Neunstetter Straße Höhe Bushaltestelle
  8. Ansbacher Straße Höhe Hausnr. 46
  9. Schlesierstraße Höhe Hausnr. 3
  10. Königsberger Straße
  11. Velden

Die Auswertung der Verkehrsanalyse ist im RIS hinterlegt. Sie zeigt, dass auf einigen Straßen im Stadtgebiet wesentlich zu schnell gefahren wird und Handlungsbedarf besteht. Hier können zum Beispiel die Königsberger Straße (nur jeder achte Fahrer hält sich an die vorgeschriebenen 30 km/h) und die Münchener Straße (nur jeder 13. Fahrer hält sich an die vorgeschriebenen 30 km/h) genannt werden. Als positive Beispiele können die Nürnberger Straße (jeder 20. zu schnell) und die Hohenberger Straße (jeder 13. zu schnell) genannt werden.
Auf Grund dieses Ergebnisses sowie der immer häufigeren Bürgeranfragen schlägt die Verwaltung vor, die kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs einzuführen.
Die Verwaltung favorisiert eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgoberbach. Burgoberbach arbeitet mit der gGKVS zusammen und hat deshalb das benötigte EDV-Programm der AKDB bereits im Einsatz. Zusätzlich stellt Burgoberbach einem Mitarbeiter der gGKVS einen Arbeitsplatz im Rathaus für den bürokratischen Ablauf (z. B. Ausstellung der Verwarnungen, Bußgeldbescheide sowie Weiterleitung an das Kraftfahrt Bundesamt, Flensburg) zur Verfügung.
Die gGKVS arbeitet zur Geschwindigkeitsmessung mit mobilen Radargeräten (z. B. verbaut in einem Kfz). Dabei legt die Stadtverwaltung die Örtlichkeiten für die Geschwindigkeitsmessungen fest, wobei im Durchschnitt alle 14 Tage eine sechsstündige Geschwindigkeitsmessung geplant ist.
Für die interkommunale Zusammenarbeit ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und der Gemeinde Burgoberbach notwendig. Die Gemeinde Burgoberbach ist grundsätzlich positiv zur Zusammenarbeit eingestellt. Es soll bzgl. der Abrechnung eine verwaltungseinfache Regelung gefunden werden, wie z. B. eine Pauschale für die Nutzung der EDV sowie des Arbeitsplatzes.

Finanzielle Auswirkungen

Zur finanziellen Auswirkung kann keine genaue Angabe gemacht werden. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die kommunale Verkehrsüberwachung nicht kostendeckend ist. Es muss mit ungedeckten Kosten von ca. 2.000 € jährlich gerechnet werden.

Diskussionsverlauf

Sollte bei der kommunalen Verkehrsüberwachung ein Plus erwirtschaftet werden, so kann das Geld einer Herrieder Stiftung zugeführt werden.
Aus den Reihen des Stadtrates kam der Vorschlag in der Hohenberger Straße und in der Nürnberger Straße weitere Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zu. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgoberbach auszuhandeln und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Evaluation soll nach 2 Jahren vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Dokumente
Bedarfsanalyse gGKVS 2017 SR (.pdf)

Datenstand vom 06.07.2017 09:08 Uhr