Großtagespflege Herrnhof 9, Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Stadtratssitzung, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 26.07.2017 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 05.04.2017 hat der Stadtrat entschieden, die Räume Herrnhof 9, EG, der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) ab September 2017 mietfrei zu überlassen und dort eine Großtagespflege für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren einzurichten. Die gfi erwartet eine Abrechnung nach Art. 20a BayKiBiG. Die Entscheidung, ob eine Großtagespflege nach Art. 20a BayKiBiG gefördert wird, obliegt der Zustimmung der Gemeinde. Die Höhe des kommunalen Anteils bleibt gleich. Die bisherigen Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und werden nach Art. 20 BayKiBiG abgerechnet. Bei der Abrechnung nach Art. 20a BayKiBiG geht der kommunale und staatliche Förderanteil direkt an den Träger der Großtagespflege und auch das Tagespflegeentgelt des Landratsamtes wird an die gfi gezahlt. Die Tagespflegepersonen sind nicht selbstständig tätig, sondern bei der gfi angestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Großtagespflege der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) nach Maßgabe des Art. 20a BayKiBiG abzurechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2017 15:27 Uhr