Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 41. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 31.01.2017 ö 5.3

Sachverhalt

Familie Sichelstiel und Frau Karin Seibold stellen nochmals eine formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, auf Flst. 1328/24 im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“, Bayernring 4. Vorher soll das alte bestehende Einfamilienwohnhaus abgebrochen werden.

In diesem Bebauungsplan aus dem Jahre 1985 sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- für WR I - 30 cm Kniestock, 1 Vollgeschoss, Satteldach 36 – 42° DN, Traufhöhe max. 3,50 m.

Der BUL-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 eine Ausführung mit einem höheren Kniestock, einem flachgeneigten Satteldach und Dachaufbauten in Form von Gauben oder Zwerchbauten, angelehnt an eine Ausführung im BG „Mühlfeld“, in Aussicht gestellt.

In der BUL-Sitzung vom 10.01.2017 wurde ein weiterer Antrag gestellt. Hier bat der BUL-Ausschuss vor in Aussichtstellung der Befreiungen nochmals mit den Antragstellern zu sprechen. Ein Gespräch fand diesbezüglich statt. In diesem wurden nunmehr folgende Änderungen besprochen und in die Planung eingearbeitet:

Das Satteldach sieht nun eine DN mit 30° und für die beidseitigen Dachaufbauten (Zwerchbauten) mit Schleppdächern eine Breite von 6,00 m je Gebäudeseite vor. Der Abstand zum First wurde deutlich vergrößert.

Folgende Befreiungen müssten erteilt werden:
-        Satteldach mit DN 30° anstatt Satteldach mit 36 – 42° DN
-        Kniestockhöhe von 1,00 m
-        Errichtung mit einem zusätzlichen Vollgeschoss (DG)
-        Errichtung von Zwerchbauten mit Schleppdächern mit einer Breite von 6,00 m
-        Traufhöhe.

Bezugsfall für die Abweichung hinsichtlich des DG-Ausbaues mit einer großen Dachgaube (Zwerchbau) und einem Kniestock von 0,50 m sind in der gleichen Nutzungsschablone bereits vorhanden.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme für die oben beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2017 07:55 Uhr