Bei der jährlichen Überprüfung durch Herrn Niedermann vom Kirchengemeindeamt Ansbach (qualifizierter Spielplatzprüfer) wurde festgestellt, dass der vorhandene Maschendrahtzaun nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen würde, ein Austausch müsste nicht vorgenommen werden. Nach Begutachtung durch das technische Bauamt wurde folgender Sachverhalt festgestellt:
Beim vorliegenden Zaun handelt es sich um einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,00 m, welcher augenscheinlich funktionsfähig ist, jedoch sollte er überarbeitet werden. Hier sieht das technische Bauamt keinen Bedarf, dass der Zaun erneuert werden muss, da dieser laut DGUV Kindertageseinrichtungen § 27 Abs. 4 die geforderte Höhe von 1,00 m einhält. Das Hochklettern ist wegen der bereits vorhandenen dicht bewachsenen Hecke nicht möglich. Es sind keine spitzen, scharfkantigen und hervorstehenden Teile vorhanden. Das vorhandene Tor sollte erneuert werden.
Seitens des technischen Bauamtes wurde vom Zaunbau Eckenweber, Hohenberg, ein Kostenangebot eingeholt:
Doppelstabgitterzaun, feuerverzinkt, Höhe 1,00 m,
Pfosten mit Abdeckleiste, Pfostenabstand 2,50 m mit Fundament, komplett montiert 70,00 m x 55,00 € / m = 3.850,00 € netto (4.581,50 € brutto).
Der Maschineneinsatz zum Bohren der Fundamentlöcher, Arbeitsaufwand ca. 8 Std. X 42,00 € = 336,00 € netto (399,84 € brutto).
2 flügelige Toranlage Breite 3,00 m, Höhe 1,00 m ca. 1.000,00 € netto (1.190,00 € brutto).
Bei der Erneuerung der gesamten Zaunanlage würden die Kosten 6.171,34 € brutto betragen.