In der Sitzung vom 10.03.2015 wurden die Elternbeiträge ab 01.09.2015 zuletzt angepasst. Alle Kindertageseinrichtungen in Herrieden erheben einheitliche Elternbeiträge. Zusätzlich zum Elternbeitrag werden noch pauschal 13,00 €/Monat für Nebenkosten (z. B. Spiel- und Bastelmaterial, Kopiergeld, Portfolio, Getränke usw.) erhoben. Für die Anschlussbetreuung am Nachmittag betragen die Nebengebühren 6,00 €/Monat. Der Elternbeitrag wird für 12 Monate berechnet. Die Geschwisterermäßigungen (15,00 € für das 2. Kind, das die Einrichtung gleichzeitig besucht und 50 % Ermäßigung, wenn 3 Kinder in der Einrichtung sind) bleiben in gewohnter Weise in Kraft, ebenso die Beitragsfreiheit ab dem 4. Kind einer Familie. Hier übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag und die Nebenkosten.
Bei 20 Kindertagesstätten im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach wurden die Elternbeiträge recherchiert. Die Aufstellung ist im RIS hinterlegt. Auch der Elternbeitrag für qualifizierte Tagespflege im Landkreis Ansbach befindet sich darunter. Der Landkreis Ansbach erhöht den Elternbeitrag ab 01.04.2018 um 10 % und ab 01.01.2019 um 5 %. Bei einer täglichen Betreuungszeit von 4 bis 5 Stunden/täglich fällt ein Elternbeitrag von bisher 108,00 € an, dieser erhöht sich auf 118,80 € und ab 01.01.2019 auf 124,75 €.
Im Durchschnitt werden für 4 bis 5 Stunden tägliche Betreuungszeit im Kindergarten 82,55 € und in der Krippe 110,61 € erhoben. Mit Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 01.08.2005 haben sich die Rahmenbedingungen rund um die Kindertagesbetreuung in erheblichem Maße verändert. Für die Finanzierung der Kindertagesstätten wurde die kindbezogene Förderung eingeführt. Die kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG war und ist nicht als Vollkostenfinanzierung konzipiert, sondern deckt nur einen Teil der Gesamtbetriebskosten. Bei Umstellung auf das BayKiBiG lag die Vorstellung zugrunde, dass die Finanzierung der Betriebskosten zu 1/3 staatlich, 1/3 kommunal und zu 1/3 über Elternbeiträge erfolgt.
Das Bayerische Sozialministerium legt jedes Jahr den Basiswert für die Berechnung der Förderung fest. Für das Jahr 2018 liegt er bei 1.130,38 €/Jahr (für 3-4 Stunden/täglich). Für eine Betreuung von 4-5 Stunden/täglich ergibt sich ein Wert von 1.412,98 €/Jahr, das sind 117,75 €/Monat.
Für Kinder unter 3 Jahren gilt der Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind (nicht vor dem 1. Oktober) 3 Jahre alt wird. Hier liegt ein Wert von 235,50 €/Monat für eine 4-5-stündige Betreuung vor. Die Vorgabe des Bayerischen Sozialministeriums, Kinder unter 3 Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 zu berücksichtigen, bildet die Grundlage den Elternbeitrag in der Krippe höher anzusetzen. Nicht nur der Förderbeitrag wird durch den Gewichtungsfaktor erhöht, sondern auch die Personalstunden sind in etwa doppelt so hoch wie im Regelkindergarten. Dies gewährleistet eine gute Betreuung der Kinder, lässt jedoch auch höhere Personalausgaben entstehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beiträge für Kindergartenkinder um 2,00 €/Monat und in der Krippe um 10 % zu erhöhen.
Vorschulkinder erhalten einen Zuschuss zum Elternbeitrag vom Staat in Höhe von 100,00 €/Monat.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Erhöhung der Elternbeiträge im Vorfeld mit den anderen Trägern der Kindertagesstätten abgesprochen wurde.