Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Stadtratssitzung, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 68. Stadtratssitzung 02.05.2018 ö 3.1

Sachverhalt

BUL-Mitglied Arnold Pelka hat die Verwaltung dankenswerterweise auf den Zeitungsartikel vom 10.02.2018 „Wenn der Blitzer zur Falle wird“ hingewiesen.
In diesem Artikel geht es um eine Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Ansbach über die Kommunale Verkehrsüberwachung in Weidenbach. Der Artikel ist im RIS hinterlegt.

Die Richterin kritisierte, dass die Gemeinde nicht gemäß den Vorgaben des Innenministeriums „Herrin des Verfahrens“ war und die von der Überwachungsfirma überlassenen Mitarbeiter in der Gemeinde integriert und dem dort zuständigen Leiter unterstellt werden müssten.

Gemeinden können im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen reine Schreibtätigkeiten (z. B. automatisierte Erstellung von Anfragen an des Kraftfahrt-Bundesamt, Anhörungsbögen, Verwarnungsangebote oder Bußgeldbescheide) auf private Dritte übertragen, wenn sichergestellt ist, dass die verfahrensrechtlichen Entscheidungen von Gemeindebediensteten getroffen werden und insbesondere alle hoheitlichen Maßnahmen (z. B. Versand von Anhörungsbögen, Erlass und Zustellung von Bußgeldbescheiden) durch die jeweilige Gemeinde selbst erfolgen.
Dementsprechend wird die Feststellung des Verstoßes, die Prüfung und Entscheidung über Anhörungsbögen oder Verwarnungsangebote, Versendung der Anhörungsbögen oder Verwarnungsangebote sowie die Prüfung und der Versand von Bußgeldbescheiden durch die Gemeinde Burgoberbach im Rahmen der geschlossenen Zweckvereinbarung erfolgen. Auch der Dienstplan des Überwachungspersonals wird von der Gemeinde Burgoberbach nach Rücksprache mit der Verwaltung Herrieden festgelegt.

Dokumente
FLZ 10.02.2018_KVÜ Weidenbach (.pdf)

Datenstand vom 21.06.2018 10:05 Uhr