17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Stadtratssitzung, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 73. Stadtratssitzung 25.07.2018 ö 4
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Die geplante Betriebserweiterung der Fa. Schüller Möbelwerk KG erfordert einen Bebauungsplan, sowie eine Flächennutzungsplanänderung in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.
Die punktuelle Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ abzugleichen.

Die Vorentwürfe der 17. Flächennutzungsplanänderung lagen mit der Begründung und dem Umweltbericht zur Vorinformation bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 31. August 2018 bis einschließlich 01. Oktober 2018 aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.08.2018 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 27.11.2018 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wie folgt:

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen drei Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 1-3 entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden 24 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.08.2018 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 4 (Abwägungstabelle) entnommen werden.

Der Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung wurde entsprechend überarbeitet. Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.11.2018 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Anlage 1-3) unter Berücksichtigung des noch zu ändernden Planes hinsichtlich eines Kreisverkehrs zu.

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Abwägungstabelle unter Berücksichtigung der noch zu ändernden Planung  (siehe Anlage 4) zu.

  1. Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Änderung vom 27.11.2018 wird gebilligt, mit der Maßgabe, dass in dem Entwurf der Kreisverkehr Rother Straße / Staatsstraße sowie in den zeichnerischen und rechtlichen Festsetzungen, die aus Rechtsgründen erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des so geänderten Bebauungsplanentwurfs die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
01_FlächennutzungsplanänderungSchüller (.pdf)
02_Begründung_FlächennutzungsplanSchüller (.pdf)
Abwägung Mauksch_FNP (.pdf)

Datenstand vom 07.01.2019 09:29 Uhr